6.1 Die Mitgliederversammlung kann die Auflösung des Vereins mit der Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen bestimmen, sofern dieser Antrag den Mitgliedern mindestens 3 Wochen vorher schriftlich bekannt gegeben wurde.
6.2 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein der Michael-Bauer-Schule e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.